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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfungen sind mehr als nur gesetzliche Verpflichtungen. Mit dem richtigen Know-how und den dabei gewonnenen Erkenntnissen kommt vielmals Verbesserungspotenzial zum Vorschein.

Ist Ihr Unternehmen eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft?

Dann sind Sie gemäß Handelsrecht dazu verpflichtet, den Jahresabschluss Ihrer Gesellschaft prüfen zu lassen.
 
Führen Sie eine kleine Kapitalgesellschaft, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Dies birgt viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank oder anderen Kapitalgebern kann ein geprüfter Jahresabschluss ein höheres Vertrauen erzeugen. Zudem lernen wir im Rahmen der Abschlussprüfung das Unternehmen umfassend kennen. Unser Fachwissen erweitern wir ständig durch Weiterbildungen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch schnell in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen.

 

Die Prüfung dient der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens!

Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht alleine die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Wir leiten daraus Informationen und Eindrücke ab, die wir Ihnen zur positiven Unternehmensentwicklung abschließend vermitteln.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen und hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der sein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Unser Angebot erstreckt sich über folgende Leistungen

  • Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen
  • Sonderprüfungen, z.B. Mittelverwendungsprüfungen und Sachgründungsprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Erstellung von Sondergutachten
  • Erstellung von Schiedsgutachten
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